Flugplatzordnung

Betriebszeiten:


Montag bis Freitag: 09:00 bis 19:00 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr

 

Platzordnung:


  1. Das Betreten des Fluggeländes des Modellflugsportvereines ÖMV MFC Rothenthurn erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Während des Flugbetriebes darf die Start- und Landebahn nur von den Piloten betreten werden.
  2. Fahrzeuge sind am vorgesehenen Parkplatz des Fluggeländes abzustellen. Am Feldweg gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Entgegenkommenden landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist der Vorrang zu geben. Das Abstellen von Fahrzeugen auf angrenzenden Weide- und Ackerflächen ist verboten.
  3. Das Fliegen ist nur Mitgliedern des ÖMV MFC Rothenthurn mit einer gültigen Versicherung gestattet.
  4. Gastflieger müssen sich beim Obmann Hrn. Graf Thomas, Tel. 0650/3563181, vorher anmelden und einen Versicherungsnachweis erbringen. Pro Flugtag wird ein Unkostenbeitrag eingehoben. Widerrechtliches Benützen des Flugplatzgeländes, wie auch unbefugtes Inbetriebnehmen von Flugmodellen aller Art in der Nähe des Flugplatzes des ÖMV MFC Rothenthurn werden zur Anzeige gebracht!
  5. Das Betreten der umliegenden Wiesen und Ackerflächen ist grundsätzlich verboten. Bei Außenlandungen muss die Bergung des Flugmodells möglichst schonend erfolgen. Das Starten und Landen von Flugmodellen ist nur auf der gemähten Graspiste erlaubt.
  6. Es dürfen nur elektrisch betriebene Flugmodelle am Flugplatz zum Einsatz kommen. Der Betrieb von Flugmodellen mit Verbrennungsmotoren ist nicht gestattet.
  7. Der maximale A-bewertete Dauerschallpegel gemäß ÖNORM S 5004 bei Volllastbetrieb der eingesetzten Flugmodelle, gemessen seitlich im Abstand von 3 m Entfernung, darf 82 dB nicht überschreiten.
  8. Der Flugbetrieb darf nur innerhalb eines Radius von 200 m vom Mittelpunkt der Landebahn ausgehend erfolgen.
  9. Es dürfen nicht mehr als zwei Flugmodelle gleichzeitig gesteuert werden.
  10. Bezüglich Frequenz müssen sich die Piloten vor Inbetriebnahme des Senders untereinander absprechen. Es sind nur in Österreich zugelassene Frequenzen und Kanäle erlaubt.
  11. Landungen sind zeitgerecht und lautstark den anderen Piloten mitzuteilen! Jeder Hubschrauberpilot muss während seines Fluges einen Helfer in seiner Nähe haben. Alle Piloten müssen sich am Pistenrand aufhalten. Bei Frequenzstörungen bzw. wenn das Flugmodell außer Kontrolle gerät sind die Modellflugkollegen lautstark zu warnen!
  12. Das Überfliegen des Vorbereitungs- und Aufenthaltsraumes und das Schweben von Hubschraubern in der Nähe des Vorbereitungsraumes ist verboten! Das frontale Zufliegen auf den Zuschauerraum, vor allem mit erhöhter Fluggeschwindigkeit, ist verboten. Jeder Pilot hat den Flugraum so zu wählen, dass keine Personen durch sein Modell gefährdet werden.
  13. Die Ortschaft Rothenthurn, die Eisenbahn sowie die Bundesstraße im Norden und die Autobahn im Süden, dürfen nicht Überflogen werden!
  14. Das Benützen der Rasenmäher ist ausnahmslos dem Platzwart und vom Vorstand befugten Personen gestattet!
  15. Das Flugplatzgelände ist in einem sauberen und unbeschädigten Zustand wieder zu verlassen. Derjenige, der als Letzter das Fluggelände verlässt, hat dafür zu sorgen, dass die Ladestation verschlossen ist.
  16. Das Benützen der Batterieladestation ist allen Mitgliedern gestattet.
  17. Aus Gründen des Naturschutzes ist das Rasenmähen nur zu den Betriebszeiten gestattet.
  18. Die in den österreichischen Modellfachzeitschriften veröffentlichten Gesetze, Vorschriften, Richtlinien und Verordnungen sind ebenfalls zu beachten.

 

BEI VERSTÖSSEN GEGEN DIE FLUGPLATZORDNUNG DROHT VEREINSAUSSCHLUSS!

GROB FAHRLÄSSIGE HANDLUNGEN, WIE AUCH GRUNDBESITZSTÖRUNGEN ALLER ART, WERDEN ZUR ANZEIGE GEBRACHT!

 

Millstatt, im Jänner 2014

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