25-03-2013:
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde!
Diese Woche konnten wir mit unserer Versicherung vereinbaren, dass unsere weltweite Modellflug- Haftpflichtversicherung (exkl. USA, Kanda, Australien) für Personen und Schäden auf 4.000.000 Euro erhöht wurde.
Die Erhöhung bedeutet ein großes Plus an Sicherheit ohne zusätzliche Kosten für unsere Mitglieder, der Aeroclub - Beitrag bleibt unverändert!
Durch Verdopplung der Pauschal-Versicherungssumme für Personen und Sachschäden, haben wir einen großen Vorteil gegenüber allen anderen Modellflug-Versicherungen in Europa!
Besonders freuen wird das auch unsere Modellflugsportler, die zu Flugshows nach Deutschland fahren, denn dort ist die Pauschal-Versicherungssumme in dieser Höhe bei Show-Veranstaltungen vorgeschrieben!
Wie heißt es so schön: „ Es ist ein gutes Gefühl beim Aeroclub zu sein“ ;-))
Mit Fliegergrüßen
Manfred Dittmayer
BSL Modellflugsport
02-02-2012 / AeroClub Versicherung
Werte Obfrau, werte Obmänner,
mit sofortiger Wirkung treten bei unseren Haftpflichtversicherungen folgende Änderungen/Verbesserungen in Kraft:
ü Pauschalversicherungssumme für Personen-
und Sachschäden € 2,000.000,-- (bisher 1,5 Mio.€)
Versichertes Risiko:
Sämtliche Flugmodelle bis 40 kg (bisher 25 kg) der Mitglieder der Sektion Modellflug
Mitversichert:Ferngesteuerte Heißluftballone, Modellzeppeline und Quadrocopter sowie Multicopter
sind mitversichert, ebenso Modellflugzeuge
mit Pulsotriebwerken, Turbinen- und Gasturbinenantrieb.
Verbands-, Rekord-, Akrobatik und Kunstflüge sowie Flüge bei Wettbewerben gelten als mitversichert.
Es besteht ferner über die genannte Haftpflicht-Versicherung auch Versicherungsschutz bei Probeläufen von Modellmotoren, sofern diese in einem
abgesicherten Bereich stattfinden.
üKeine Deckung für Modelle mit Raketen- und ähnlichem
Antrieb.
Versicherte Personen:
Halter der Modelle
Fluglehrer/Ausbildner des ÖAeC
Schüler, die unter Aufsicht eines Fluglehrers/Ausbildners des ÖAeC stehen.
Modellfluginteressierte können durch Unterstützung von ÖAeC-Mitgliedern den ferngesteuerten Modellflug erlernen. Dies erfolgt im Lehrer-/Schüler-Betrieb.
Eine feste Verbindung von Lehrer- und Schüler-Sender ist nicht erforderlich.
Voraussetzung ist, dass der Lehrer neben dem Schüler steht und direkt eingreifen kann. Auch beim Lehrer-/Schüler-Betrieb bleiben Schäden am
Flugmodell selbst vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Die Änderungen gelten rückwirkend mit Deckungsbeginn
1.1.2012
Die Versicherung gilt weltweit mit Ausnahme der USA und Canada. (Neu)
Wir ersuchen euch, diese Verbesserungen an eure Mitglieder weiterzugeben.
Weiters möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass Subventionen vergeben werden, unabhängig ob der jeweilige Verein Wettbewerbe durchführt oder nicht!!
Mit herzlichen Fliegergrüßen
Dr. Georg Breiner, BSL
Manfred Dittmayer, designierter BSL
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